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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheit ist seit Juni 2025 Pflicht. Wir setzen sie in Ihrer Software um. Im Neubau wie im Bestand.

Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Produkte barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft sowohl Neuentwicklungen, wie auch gewachsene Bestandssysteme. Wir prüfen, modernisieren und entwickeln Websites, Apps und Plattformen, die WCAG- und BITV-konform sind. Dabei integrieren wir die Standards in Ihre bestehende Softwareentwicklung, und betreuen sie bei Bedarf dauerhaft.

Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für digitale Produkte und Dienstleistungen mit Verbraucherbezug: Etwa Online-Shops, Online-Banking, Buchungssysteme oder E-Books. Reine B2B-Angebote fallen in der Regel nicht darunter, ebenso wenig Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie Dienstleistungen erbringen. Allein in Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die von barrierefreien Angeboten direkt profitieren.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Für Unternehmen, die betroffen sind, reicht ein nachträglich eingebautes Overlay-Widget dabei in der Regel nicht aus: Es behebt keine strukturellen Probleme im Code und schützt nicht zuverlässig vor Beanstandungen. Entscheidend ist eine barrierefreie Umsetzung in Design, Frontend und Content-Struktur selbst.

Genau hier setzen wir an: Bei neuen Produkten von Anfang an, bei bestehenden Systemen durch gezielte Nachrüstung. Barrierefreiheit wird fester Bestandteil Ihrer Softwareentwicklung, statt eines separaten Projekts nach dem Launch oder eines nachträglich aufgesetzten Plugins.

Betrifft Sie das BFSG? Lassen Sie uns das in einem Gespräch klären.

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Unsere Leistungen für barrierefreie digitale Produkte

Analyse

Status-Quo-Audit & Gap-Analyse

Wir prüfen Ihre Website, App oder Plattform gegen WCAG 2.1/2.2 und BITV und zeigen konkret, wo Sie heute stehen.

Beratung

BFSG-Scope-Check & Beratung

Wir klären, ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, und priorisieren die notwendigen Schritte.

Testing

Tests mit assistiven Technologien

Wir prüfen mit Screenreadern, Tastatursteuerung und automatisierten Tools, bevor Ihre Nutzer:innen es tun.

Schulung

Schulung für Ihre Teams

Wir vermitteln Ihren Redakteur:innen und Entwickler:innen, wie barrierefreier Code und barrierefreie Inhalte entstehen.

Betrieb

Barrierefreiheitserklärung & Monitoring

Wir erstellen Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit und überwachen Ihre Plattform kontinuierlich auf neue Barrieren.

Sie wissen noch nicht, wo Sie stehen?

Arrow RightArrow RightSprechen Sie mit uns

Häufige Fragen zum BFSG

Die wichtigsten Punkte, bevor Sie mit uns sprechen.

Das BFSG gilt für digitale Produkte und Dienstleistungen mit Verbraucherbezug, etwa Online-Shops, Banking, Buchungssysteme oder E-Books. Reine B2B-Angebote sind in der Regel ausgenommen, ebenso Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz bei Dienstleistungen. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch.

Entwicklung

Barrierefreie Entwicklung & Modernisierung bestehender Systeme

Unsere Entwickler:innen bauen Barrierefreiheit in neue Produkte ein und rüsten bestehende Websites, Apps und Plattformen gezielt nach – in Design, Frontend und Content-Struktur, nicht mit einem aufgesetzten Plugin.

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Kommen wir ins Gespräch

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